Rechtsprechung
BVerwG, 09.01.1995 - 11 C 24.94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gerichtsentscheidung - Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zurechnung bei Fristversäumnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 233
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1443
- NVwZ 1995, 691 (Ls.)
- DÖV 1995, 564
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der …
Der erhöhten Gefahr einer Fristversäumnis während seines Urlaubs muss er organisatorisch durch besondere Weisungen an sein Büropersonal, gegebenenfalls durch persönliche Absprachen mit seinem Vertreter begegnen (vgl. Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 11 C 24.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 193 S. 6; BGH, Beschluss vom 28. Januar 1993 - III ZB 31/92 - VersR 1993, 1548 m.w.N.). - BVerwG, 05.09.2013 - 5 B 63.13
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Gegenbeweis der Unrichtigkeit eines …
Eine entsprechende Rüge hätte im Übrigen keinen Erfolg, da nicht dargetan wird, dass die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis unterschreibe mit der Folge, dass die Zustellung des darin angeführten Schriftstücks gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO nachgewiesen sei, sich zuvor vergewissern müsse, ob er das entsprechende Schriftstück tatsächlich erhalten habe, und dass ein entsprechendes Unterlassen ein Verschulden im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO begründe, das dem Rechtsmittelführer gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 85 Satz 2 ZPO zuzurechnen sei, (vgl. Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 11 C 24.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 193 S. 5 ) gegen Verfahrensrecht verstoße. - OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - keine Überlassung der Erfassung und …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bei der Unterzeichnung des eine gerichtliche Entscheidung betreffenden Empfangsbekenntnisses überprüfen, ob die darin genannte Entscheidung beigefügt ist und sich diese gegebenenfalls im Hinblick auf etwaige durch die förmliche Zustellung ausgelöste Fristen vorlegen lassen.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9.1.1995 - 11 C 24.94 -, DÖV 1995, 564 = BayVBl. 1996, 59 = NJW 1995 1443, zu einem vergleichbaren Fall betreffend einen Beschluss über die nach § 139 VwGO ebenfalls ein fristgebundenes Begründungserfordernis auslösende Zulassung der Revision, Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Auflage 2011, § 60 Rn 11, Seite 358) Das ist hier nach dem Vortrag des Klägers nicht geschehen. - BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Bestellt der Prozessbevollmächtigte, wie hier Rechtsanwalt R., für den Tag seiner Abwesenheit einen anderen Rechtsanwalt zu seinem Vertreter, so ist dieser nun ebenfalls Bevollmächtigter der Prozesspartei; auch sein Verschulden wird der Prozesspartei gemäß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 11 C 24.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 193 S. 5 f.).